Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung: Was ist wirklich nötig?
Ob eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, hängt von der jeweiligen Landesbauordnung ab – in Deutschland ist das Baurecht Ländersache, entsprechend unterschiedlich sind die Regelungen. In vielen Bundesländern sind Überdachungen bis zu einer bestimmten Grundfläche (häufig um 30 m²) und Tiefe verfahrensfrei, sofern bestimmte Abstandsflächen eingehalten werden.
Grundsätzlich gilt: Auch eine genehmigungsfreie Überdachung muss die baurechtlichen Vorgaben einhalten, etwa zu Grenzabständen, Höhe und Statik. "Genehmigungsfrei" bedeutet nicht "regelfrei" – es entfällt lediglich das förmliche Genehmigungsverfahren bei der Bauaufsicht.
Besonders relevant sind außerdem die Vorgaben zur Schneelast (siehe unseren Ratgeber zu Schneelastzonen) sowie eventuelle Regelungen aus dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, etwa zu Baugrenzen oder zulässiger Bebauung im rückwärtigen Grundstücksbereich.
Unser Rat: Klären Sie vor der Bestellung kurz mit Ihrem zuständigen Bauamt, ob und welche Vorgaben für Ihr konkretes Vorhaben gelten. Wir unterstützen Sie gerne mit technischen Daten zu Statik und Maßen, die Sie für eine Anfrage beim Bauamt benötigen.
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