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Versicherung & Haftung: Ist Ihre Terrassenüberdachung mitversichert?

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Eine fest mit dem Gebäude verbundene Terrassenüberdachung gilt versicherungsrechtlich meist als Gebäudebestandteil und ist damit in der Regel über die bestehende Wohngebäudeversicherung mitversichert – etwa gegen Schäden durch Sturm, Hagel oder Feuer. Ob und in welchem Umfang das im Einzelfall gilt, hängt jedoch von den konkreten Vertragsbedingungen ab.

Bei freistehenden Konstruktionen ohne feste Verbindung zum Haus kann die Einstufung abweichen; hier lohnt sich eine gezielte Rückfrage beim Versicherer, ob die Überdachung als Nebengebäude mitversichert ist oder gesondert gemeldet werden muss.

Unabhängig von Sturm- oder Hagelschäden ist auch die Frage der Haftung relevant: Wird beispielsweise durch mangelhafte Montage oder Materialfehler ein Schaden verursacht, greift in der Regel die Gewährleistung bzw. Produkthaftung des ausführenden Betriebs. Für Schäden, die durch die Überdachung an Dritten entstehen (z. B. herabfallende Eiszapfen), kann zusätzlich die private Haftpflichtversicherung relevant werden.

Unser Rat: Informieren Sie nach der Montage Ihren Versicherer über die bauliche Veränderung und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Überdachung mitversichert ist. Das schafft im Schadensfall Klarheit und vermeidet unangenehme Überraschungen.

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